Frank-Furter Schnauze: Politik wider den Geist des Grundgesetzes

Stop! Wo Verfassungswerte dem Multikulturalismus geopfert werden, endet die freie Welt! (Bild: Gert Altmann, Quelle: Pixelio.de)
Die Debatte über das Beschneidungsurteil des Kölner Landgerichts geht in die nächste Runde. Nun debattiert der Bundestag das Thema, eine breite Koaltion aus CDU, SPD und FDP ist sich – Oh Wunder! – darin einig, dass es ein Gesetz braucht, das Beschneidungen aus religiösen Gründen erlaubt. Der Rechtsstaat beschneidet sich damit selbst. Die Ideologie des Multikulturalismus steht zunehmend über jenen Werten, auf denen das deutsche Grundgesetz basiert.
Das Recht in einem demokratischen Staat kann niemals ewig gültig sein. Es muss leben und sich stets dem gesellschaftlichen Wandel anpassen. Diesem Wandel wohnt in der Regel, sollte man meinen, der Geist des Fortschritts inne. Wie gesagt: Sollte man meinen.
Dem ist aber zunehmend nicht so. Sei es in Sachen Euro und Europa, sei es in Sachen Integration und Multikulti, in wesentlichen Fragen der Gegenwart entwickelt sich die deutsche Gesellschaft zurück. Und mit ihr das deutsche Grundgesetz. War das Karlsruher Verfassungsgericht vor einigen Jahrzehnten noch unangefochtene Hüterin der elementaren Verfassungswerte, schaut es nun weg und spendet gar noch Beifall wenn es darum geht, diese Werte zugunsten einer vermeintlich höheren Instanz auszusetzen. Im Falle der europäischen Integration ist das längst die Regel. In Sachen Integration und Multikulti stehen Karlsruher Grundsatzentscheidungen noch aus. Infolge des Beschneidungs-Urteils des Kölner Landgerichts drohten Juden und Muslime mit einer Verfassungsklage. Dem scheint nun die Politik zuvor zu kommen, indem sie die Beschneidung per Gesetz erlaubt. Ob das dann verfassungskonform wäre? Wohl eher nicht. Aber welcher junge Jude oder Muslim würde schon wagen, sich für sein Grundrecht auf körperliche Unversertheit auf den Weg nach Karlsruhe zu machen? Hier dürfte gelten: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ein wesentlicher Grund ist der Islam
Die Religionsfreiheit ist in einer Demokratie ein hohes Gut. Das, was heutzutage im Namen der Religionsfreiheit diskutiert und gefordert wird, hat allerdings mit Artikel 4 des Grundgesetzes wenig bis gar nichts mehr zu tun. Dieser definiert zuvorderst das Grundrecht, dass ein Jeder sprichwörtlich glauben darf, was er will. Gleichwohl, dass niemand zu irgendeinem Glauben gezwungen werden darf. Ein Recht, im Namen einer Religion zu machen, was man will, gibt es im deutschen Grundgesetz nicht. Und das ist auch gut so. Das deutsche Grundgesetz war Mitte des vergangenen Jahrhunderts – nicht nur, aber auch im Umgang mit Religionen – ein gewaltiger Fortschritt. Die Art und Weise, wie Religionsfreiheit nun in der Öffentlichkeit interpretiert wird, ist hingegen ein ebenso großer Rückschritt.
Ein wesentlicher Grund für diesen Rückschritt ist der Islam. Debatten zur Religionsfreiheit, beispielsweise wegen des Kruzifix-Verbotes, hatte es durchaus immer wieder gegeben. Allerdings wurden sie weit sachlicher geführt, so lange es um die historisch gewachsene Religion der Deutschen, das Christentum, ging. Nun jedoch sucht eine fremde Religion nach Mitteln und Wegen, ihren Einfluss zu erhöhen und politische Macht zu gewinnen. Eine Religion, die ungleich politischer ist als alles, was im Westen der Gegenwart unter dem Deckmantel der Religion firmiert.
So etwas hat es noch nie gegeben
Politik und Religion gehören voneinander getrennt. Auch das ist ein wesentlicher Pfeiler des deutschen Grundgesetzes: Säkularismus und die religiöse Neutralität des Staates. Ein weiterer Grundsatz lautet: Vor dem Gesetz sind alle gleich. Wenn nun mit Blick auf die religiöse Beschneidung für Juden und Muslime eine Ausnahmeregelung eingeführt wird, verstößt das schon mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz gegen einen elementaren Verfassungswert. Nun mag eine Beschneidung nicht wie ein all zu barbarischer Akt erscheinen (wenngleich mitunter schlimme Folgen für Leib und Seele beschnittener Jungen dokumentiert sind). Die Frage danach, wie schlimm der Eingriff ist, stellt sich jedoch gar nicht. Körperverletzung ist eine Straftat nach deutschem Recht, die Schwere der Verletzung spielt dabei keine Rolle. Sie wird erst relevant, wenn es um die Höhe des Strafmaßes geht. Beschneidungen aus religiösen Gründen zu erlauben ist also rein rechtlich ein tiefer, nie dagewesener Eingriff in die Rechtsordnung dieser Republik. So etwas hat es tatsächlich noch nie gegeben.
Denn was derzeit diskutiert wird, bedeutet: Das Grundrecht auf körperliche Unversertheit eines Kindes (!) soll dem vermeintlichen Grundrecht auf freie Religionsausübung seiner Eltern (!) untergeordnet werden. Würde dergleichen in ein Gesetz überführt (und danach sieht es derzeit aus), droht nicht mehr und nicht weniger als ein juristischer Dammbruch. Wenn heute die Beschneidung aus religiösen Gründen gestattet wird, welches Argument hat der Rechtsstaat morgen noch, andere Formen der Körperverletzung aus religiösen Gründen zu verbieten? So sehr die Verfassung eines Landes leben und sich mit ihrer Gesellschaft entwickeln muss, so sehr müssen auch ihre elementaren Grundsätze erhalten und gegen widerstrebende Mächte verteidigt werden.
Die Beschneidung des Rechtsstaats
Vertreter der betroffenen Religionen, Juden wie Muslime, bezeichnen die Beschneidung als unabdingbare Vorraussetzung für das Ausleben ihrer Religion. Sie begründen dies mit jahrhundertelanger Praxis. Dem gegenüber steht jedoch nicht weniger als ein wesentlicher Verfassungsgrundsatz dieses Landes. Für diesen Konflikt gibt es nur zwei Lösungswege: Entweder, die Religionsgruppen passen ihre Praxis an geltendes Recht an, oder der Staat passt sein Recht an die Praxis der Religionsgruppen an. Da sich die Politik einmal mehr unterwürfig für den Weg des Entgegenkommens entschieden hat, droht in Wahrheit einmal mehr die Beschneidung des Rechtsstaats. Und mit Blick auf den gänzlich unaufgeklärten politischen Herrschaftsanspruch des Islam ist zu befürchten, dass es bei dieser Beschneidung, die tatsächlich nicht die erste wäre, auf lange Sicht nicht bleiben wird.
Dabei wäre es durchaus möglich, dass Juden und Muslime ihre Religionspraxis dem deutschen Recht anpassen. Beispielsweise, indem Beschneidungen nicht bei kleinen Kindern durchgeführt werden, sondern erst, wenn der Betroffene alt genug ist, selbst zu entscheiden, ob er dieses religiöse Ritual durchführen möchte. In einer aufgeklärten Gesellschaft wäre genau das der Königsweg. Daher kollidiert im konkreten Fall die Religion nicht nur mit dem Rechtsstaat, sondern vielmehr mit den Werten der Aufklärung selbst. Denn aus Sicht der Religionen ist es– anders als aus Sicht der Aufklärung – gar nicht wünschenswert, dass Individuen sich erst entwickeln, und dann darüber entscheiden, ob sie den Glauben ihrer Eltern (oder einen anderen, oder gar keinen) annehmen wollen. Vielmehr sind Religionen bestrebt, möglichst früh den Nachwuchs ihrer Mitglieder zu indoktrinieren. Das gilt freilich auch für das Christentum, das sich an den Religionsunterricht in Schulen klammert wie ein Ertrinkender an einen Baumstamm, wohlwissend, dass auf diesem Wege frühzeitig Einfluss auf die weltbildliche Entwicklung der Jugend genommen werden kann (wenn auch in dieser Zeit mit stetig schwindendem Erfolg).
Dass muslimische Funktionäre mit großer Vehemenz nach der Einführung des islamischen Religionsunterrichts trachten, ist denselben Motiven geschuldet. Es geht ihnen fürwahr um Gleichstellung: Sie wollen mit dem Christentum gleichgestellt werden in der Möglichkeit, frühzeitig an Schulen Einfluss auf die Jugend zu nehmen. Und welcher Muslim erhebt sich schon gegen die Dogmen seiner Religion, wenn er als Kind beschnitten und seit Beginn der Schulzeit religiös indoktriniert wurde? Welche Muslima erhebt sich schon gegen das Kopftuch, wenn sie es vom Kindesalter an getragen hat und das Zeichen ihrer eigenen Unterdrückung längst als normalen Alltagsgegenstand begreift?
„Einer multikulturellen Betrachtungsweise verweigert“
Dass sich die Religionsgruppen, insbesondere ihre Funktionäre, so verhalten, dass sie nach Machteinfluss auf Kinder und Jugendliche streben, ist durchaus nachvollziehbar, wenn man sich in ihre Lage versetzt. Gänzlich unnachvollziehbar ist indes das Verhalten jener, von denen man meinen könnte, dass sie die Werte der Aufklärung, des Humanismus, der Gleichberechtigung und des Fortschritts vertreten. Jahrzehntelang war es vor allem die deutsche Linke, die diese Werte wider die Statthalter des Glaubens vertrat. Mittlerweile verhält es sich genau umgekehrt.
Warum das so ist, hat ein etablierter Protagonist der deutschen Linken, Heribert Prantl, Chefredakteur der Süddeutschen Zeitung, in seinem Kommentar zum Beschneidungsurteil trefflich vorgeführt. Dem Kölner Landgericht wirft Prantl vor, sich bei seinem Richterspruch „einer multikulturellen Betrachtungsweise verweigert“ zu haben. Ein Vorwurf, den man sich auf der Zunge zergehen lassen muss (insbesondere, da Prantl schon in seiner Überschrift vom „richtigen Umgang mit Recht“ schadroniert; welch unfreiwillige Komik!). Seit wann ist eine „multikulturelle Betrachtungsweise“ bitte schön relevant für die Rechtssprechung an einem deutschen Gericht? Sollte nicht erstens das Grundgesetz von Relevanz sein, und zweitens das Grundgesetz, und drittens das Grundgesetz?
In Augen der deutschen Linken scheint der Multikulturalismus längst über dem Gesetz zu stehen. Nicht die Religionsfreiheit, beziehungsweise eine falsche Auslegung derselben, sondern der Multikulturalismus rechtfertigt für Prantl und Konsorten Forderungen bishin zum Bruch mit Verfassungswerten. Die Linke selbst wird damit zum engsten Verbündeten jener Geister, an deren Austreibung sie einst großen Anteil hatte.
Unterschiedliche Gesetze für unterschiedliche Kulturen?
Der Fall zeigt, dass Multikulturalismus eben nicht nur eine oberflächliche gesellschaftliche Entwicklung ist, sondern eine beängstigende politische und rechtliche Dimension hat. Kulturen sind mehr als nur Brauchtum und Folklore, ihnen wohnen Werte inne, aus denen sich die Vorstellungen über Recht und Ordnung eines Kulturkreises ableiten. Wird Multikulturalismus zur obersten Maxime erhoben, bedingt dies zwangsläufig ein multiples Rechtssystem.
Unterschiedliche Gesetze für unterschiedliche Kulturen? Grundgesetz für die einen, Scharia für die anderen? Das mag einerseits fraglos die Beschneidungsdebatte überfrachten, ist andererseits aber längst eine wesentliche Frage der Gegenwart. Sie markiert den unausgesprochenen Kern der Integrationsdebatte: Wie viel fremde Kultur darf ein Einwanderer in Deutschland ausleben und an welchem Punkt gilt das deutsche Recht, die deutsche (Rechts-)Ordnung als unabdingbare Grundlage für das Zusammenleben? Entscheidend ist also, wo die deutsche Gesellschaft, wo der deutsche Staat, die Grenze zieht. Wie weit darf Multikulturalismus gehen, welche Zugeständnisse macht der Staat Individuen und Religionsgruppen, und wo ist endlich der Punkt erreicht, dass die Politik sagt: Stop! Bis hier hin und nicht weiter. Dergleichen ist aus Reihen deutscher Politiker selten bis gar nicht mehr zu vernehmen (außer vielleicht, wenn es um Salafisten geht). Es spricht für die Unabhänigkeit deutscher Gerichte, dass sich im vorliegenden Fall ein Richter getraut hat, auf Basis der Verfassung eine Linie zu markieren. Und zwar wahrlich im Namen des Volkes.
Zu viele Stop-Schilder wurden bereits überfahren
Umso ärgerlicher, dass die Politik diese Rechtssprechung nun gar zu revidieren versucht. Die Beschneidungsdebatte zeigt, dass die politische Linke bis tief ins bürgerliche Lager hinein, wenn es um Entgegenkommen und Toleranz gegenüber dem Fremden geht, selbst elementare Verfassungswerte nicht mehr achtet. Und sie zeigt, dass Vertreter des Christentums sich stets auf die Seite der Religiösität schlagen, gleich um welchen Glauben es sich handelt, da sie den Glauben selbst offenbar höher werten als die Werte des Rechtsstaats. Eine weitere, verhängnisvolle Konstellation.
Für den wahrlich Ungläubigen, Atheisten oder Agnostiker (und der Autor dieser Zeilen zählt sich zur zweiten Gruppe), ist die deutsche Gesellschaft längst zu weit gegangen. Zu viele Stop-Schilder wurden bereits überfahren, zu viele Zugeständnisse an Religionsgruppen gemacht. Die Geschichte lehrt, dass es kaum ein größeres Übel gibt, als dass Staaten ihre Gesetze und Rechtsnormen religiösen Vorschriften unterordnen, oder gar auf Basis derselben verfassen. Dieses hatte und hat stets Willkür zur Folge.
Wider den Geist des Grundgesetzes
Es ist die große Errungenschaft des Westens, Staatsformen entwickelt zu haben, deren Rechtsordnung zumindest überwiegend auf Vernunft und Wissen basiert, auf Fakten und Tatsachen, und nicht auf irrationalen Glaubenswerten (die nach atheistisch/agnostischer Definition bekanntlich „Nicht-Wissen“ sind). Die Abkehr von diesem Grundsatz, der tatsächlich einen Quantensprung der Zivilisation bedeutete und letzlich unabdingbare Vorraussetzung war, dass sich ein moderner Gerechtigkeitsbegriff überhaupt entwickeln konnte, ist – nicht nur aus „ungläubiger“ Sicht – eine beängstigende Wegmarke. Sie bedeutet schlimmstenfalls einen Wendepunkt in der Geschichte. Sie bedeutet, um das beschnittene Kind beim Namen zu nennen: Einen Quantensprung zurück in vordemokratische Zeiten.
Einmal mehr also handelt die Politilk in Sachen Beschneidung wider den Geist des Grundgesetzes. Und wirklich erschreckend ist, wie gewohnt und selbstverständlich sich dieser Vorgang längst anfühlt. Sei es in Sachen Euro und Europa, sei es in Sachen Integration und Multikulti. Der Rechtsstaat wurde längst so oft beschnitten, dass man sein Geschlecht kaum noch erkennen kann.








Frank Kretzschmar
Das Ende vom Glied
„Das Kölner Urteil“, konnte Bundesaußenminister Guido WESTERWELLE sein politisch korrektes Gutmenschen-Wasser nicht mehr halten, „hat international Irritationen ausgelöst.“ Und, beschnippelt oder nicht, volles Rooäää: „Es muss klar sein, dass Deutschland ein weltoffenes und tolerantes Land ist, in dem die Religionsfreiheit fest verankert ist und in dem religiöse Traditionen wie die Beschneidung als Ausdruck religiöser Vielfalt geschützt sind.“
Eine Steilvorlage, die sich Botschafter Andreas MICHAELIS in Israel nicht entgehen ließ. Beim Legen der Schleimspur muss er allerdings ausgerutscht und auf sein mehrfach Master-geschultes Diplomaten-Haupt gefallen sein. Mit verheerenden Folgen. In seinem Schreiben an Knesset-Präsident Rueven RIVLIN vom 9. Juli 2012 nachzulesen: „In der Bundesrepublik ist die Zirkumzision seit den sechziger Jahren gesellschaftlich und juristisch als einwilligungsfähiger ärztlicher Heileingriff akzeptiert.“ Als ob es sich bei religiösem Wahn geschuldeter Genitalverstümmelung um Therapie von Phimose, Balanitis oder Paraphimose handele. Und, so viel Ermutigung zur Rechtsbeugung, Arm in Arm mit Bundesjustizministerin Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, muss sein: „Das Urteil ist eine Einzelfallentscheidung, die keine bindende Wirkung für andere Gerichte entfaltet.“
Der Dortmunder Rabbi Avichai APEL bedarf dieser Aufmunterung nicht. Er gehört der Orthodoxen Rabbinerkonferenz an und kann sich vieles, wenn nicht alles herausnehmen: Vom Kölner Urteil völlig unberührt würden die von den Synagogen bestellten MOHEL weiter beschneiden, denn „Keiner von uns kann warten, bis Karlsruhe entschieden hat.“ Acht Tage alte Säuglinge schon. Bis zu ihrer Mündigkeit, um abzuwägen, ob sie diesen irreversiblen Eingriff wünschen. Eichel-Keratinisierung, deren Unappetitlichkeit auszubreiten sich die Feder des Autors sträubt, inklusive.
Dem sträubt sich das Haar, wenn er im Online UNISPIEGEL, dem Sturmgeschütz der Demokratie in Erstsemester-Format vom 13. Juli 2012 liest, wie Yamel AL-KHALAF, Medizinstudent aus Bonn, seine Beschneidung verklärt: „Die Botschaft, die der Junge irgendwann begreift, ist überall die gleiche: ´Du bist beschnitten- Du bist ein Mann!´“
Auch CIHAT, BWL-Student aus Süddeutschland, feiert seine Mannwerdung: „Es gibt ein Foto, da sitzen wir Kinder zu fünft auf der Couch, alle herausgeputzt. Und hinter uns stehen die Großeltern und grinsen wie Honigkuchenpferde.“
Im Auslandjournal-Beitrag des ZDF vom 3.September 2008 „DER BESCHNEIDER VON ISTAMBUL“ grinste niemand. Die in Operettenuniformen gezwängten, blassen, verstörten, bis ins Mark beschämten türkischen Knaben, die sich in aller Öffentlichkeit erst einer Spritze ins Genital und dann des Abschneidens ihrer Vorhaut unterziehen mussten, schluchzten, ehe sie erkennbar gegen ihren Willen misshandelt, breitbeinig vom Ort ihrer Verstümmelung staksten. Gleichwohl entblödete sich das ZDF nicht, von einem „AUSGELASSENEN FAMILIENFEST“ zu faseln.
UNISPIEGEL-CIHAT aber kennt aus seinem Freundeskreis keinen, „der sich im Nachhinein über seine fehlende Vorhaut ärgert.“ Wie auch, ist die ja nicht mehr da und ärgerte er sich, weil sie fehlt, wäre es ultimativ zu spät. Und auch sonst ist der BWLer eher talmudscher Rabulistik statt logischem Denken verpflichtet: „Als Bevormundung würde ich es auch nicht sehen. Zuletzt liegt es ja an dir selbst, ob Du später an Gott glaubst oder Atheist wirst – und nicht an einem Stückchen Haut.“ Dieses sensible, hochfunktionale, alternativlose Meisterwerk der Evolution, CIHAT, ist dann aber für Nichtgläubige, schnipp-schnapp, samt Lustgewinnbeitrag für immer verloren.
Dümmer geht’s nimmer? Immer! In der Verstümmelungs-Rechtfertigung David GOLDBERGS, orthodoxer Rabbiner und religiöser Beschneider in Hof, Bayern: „Bei einer Herzoperation an einem Baby fragen wir das Kind ja auch nicht, ob das den Eingriff will.“ Einzig übertroffen durch die Bundes-Regierung, die durch ihren Sprecher Steffen SEIBERT verschwurbeln ließ: „Es bereitet uns Sorge, dass die Ausübung dieser alten, uralten religiösen Bräuche sich derzeit nicht in einer Situation des Rechtsfriedens befindet.“ Bleibt abzuwarten, wann die alten, uralten Bräuche Sharia und Infibulation, Genitalverstümmelung muslimischer Mädchen, sich in einer Situation des Friedens mit dem deutschen Recht befinden. Vorerst, grundgesetz-kompatibel, im Light-Format: kleiner Finger statt ganzer Diebeshand und, wie MOHAMED lehrte: „Wenn du schneidest, übertreibe nicht, denn es macht das Gesicht strahlender und es ist angenehmer für den Ehemann”.
Opposition der Opposition? Nach SPD-Chef Sigmar GABRIEL gehören Beschneidungen zu den „wichtigsten religiösen Festen“ im muslimischen und jüdischen Leben. Auch Die GRÜNEN, sich rührend für das Brandzeichnungs-Verbot von Pferden einsetzend, haben weder mit Genitalverstümmelung noch mit Schächten, dem betäubungslosen Ersticken von Rindern und Schafen, höherer Wirbeltiere also, an ihrem eigenen Blut, kein Problem. Qualgeschlachtetes Fleisch – koscher für Juden, halal für Moslems – ist allemal wichtiger als die Sorge um uns ausgelieferten Kreaturen, wie sie bahnbrechend im REICHSTIERSCHUTZGESETZ vom 24. November 1933 ihren Niederschlag fand.
Selbst der Chef der Ärztekammer Frank Ulrich MONTGOMERY hält das Kölner Urteil für „sehr kulturunsensibel und falsch“ und auch für den neben ihm höchsten Gesundheitsschützer, Bundesminister Daniel BAHR, ist „die freie Ausübung der Religion ein ganz hohes Gut.“ Nicht aber die Verhinderung der mit Genital-Verstümmelung einhergehenden Gesundheitsrisiken. Etwa in Gestalt von tödlichen oder hirnschädigenden Herpesinfektionen in Folge von metzitzah b’peh, dem, es peitscht der Ekel, Absaugen des Blutes aus der Penis-Schnittwunde durch den infizierten Mund des MOHEL.
Überzeugend, das von „Financial Times Deutschland“ zitierte feinfühlige, in den Kontext passende Argument Kanzlerin Angela MERKELS zur Ablehnung des Kölner Urteils: „Wir machen uns ja sonst zur Komikernation.” Dass wir das längst sind, steht auf einem anderen Blatt. Nicht aber, dass sich DIE LINKEN aber auch die DEUTSCHE KINDERHILFE gegen die Beschneidungs-Legalisierung Kraft angekündigten Gesetzes aussprachen.
Widerstand gegen jüdische Anmaßung und Privilegien? Wetten, dass dann die Holocaust-Keule nicht fern ist? Die des Landesrabbiner von Baden-Württemberg, Netanel WURMSER, zum Beispiel. Für den „weckt“ das Kölner Urteil vom 7.Mai 2012 „Erinnerungen an schlimmste Szenarien jüdischer Verfolgung“. Die Konferenz Europäischer Rabbiner hält die Antibeschneidungs-Entscheidung gar für den„ schwersten Angriff auf jüdisches Leben in Deutschland seit dem Holocaust.“ Wir erinnern uns: 2002 traf genau das, die nationalsozialistische Machtübernahme stand unmittelbar ins Haus, auf die Kritik Jürgen W. MÖLLEMANNS an Ariel SHARON und Michael FRIEDMAN zu.
Ein Verbot der Beschneidung stellt die Existenz der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland infrage”, so Konferenz-Präsident Pinchas GOLDSCHMIDT. Und: “Sollte das Urteil Bestand haben, sehe ich für die Juden in Deutschland keine Zukunft.“ Das Urteil sei ein Angriff auf die religiöse Freiheit. So, wie die Einschränkungen des Minarettbaus in der Schweiz, das Burkaverbot in Frankreich und das Schächtverbot in den Niederlanden.
Ich für meinen Teil halte es mit dem indischen Philosophen und Mystiker Sri AIUROBIDO: „Wie viel Hass und Dummheit die Menschen doch – elegant verpackt – Religion nennen können!“ Dazu gehören Beschneidung, Minarett, Burka, Schächten, Peniskult und Jungfräulichkeitswahn. Ein Gott, der von seinen Gläubigen verlangt, sich einen Teil ihres Körpers amputieren zu lassen, ist mir zutiefst suspekt. Unfassbar, dass man dem im 21. Jahrhundert Folge leistet. Deshalb ficht mich auch die Drohung des Freiburger Rabbiners Avraham Ytzchak RADBIL nicht an: „Viele Juden sind in den letzten Jahren nach Deutschland eingewandert. Allein aus der ehemaligen Sowjetunion waren es 300.000. Im schlimmsten Falle kommt es zu einer großen Rückwanderungswelle.“
Dass in Deutschland die Genitalverstümmelung von Kindern als Straftat verfolgt wird, passt Euch nicht?! Dass das alsbald auch fürs Qualschlachten unsere vierbeinigen Mitgeschöpfe zutreffen soll, auch nicht?! Vieles andere, täglich mehr, sowieso nicht?! DANN GUTE HEIMREISE! Vielleicht bietet sich ja eine Mitfluggelegenheit auf den Teppichen eurer muslimischen Beschneidungs- und Schächt-Freunde. Auf Grausamkeiten religiöser Verstiegenheit verzichten wir gern. Sie haben in unserer Aufklärung und Humanität verpflichteten säkularen Gesellschaft nichts, aber auch gar nichts, verloren.
Dr. Frank Kretzschmar
dottorefrank@hotmail.com
Der kleene Vorsitzende Mau Mau
Wie immer ein stilistisch und inhaltlich sehr guter Kommentar. Man wird beim Lesen desselben ausgesprochen zornig auf unsere nolens volens gewählten Schleimspurakrobaten.
Kaffeetrinker
Aus dem Grundgesetz, dem Alter der Religionsmündigkeit und der auch von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten UN-Kinderrechtskonvention ging bislang in Verbindung mit dem aktuellen medizinischen Wissenstand über den Unsinn von Beschneidungen eigentlich schon klipp und klar hervor, daß dieses Ritual, ausgeübt an wehrlosen Kindern, nicht rechtmäßig sein kann. Das hatte das Kölner Landgericht auch richtig herausgearbeitet.
Unter 14 Jahren ginge demnach gar nichts, nach Stand der Wissenschaft wäre aber die Altersgrenze, die auch für den Besuch beim Tätowierer gilt, angemessen. Schließlich handelt es sich um einen irreversiblen Eingriff, der zahlreiche Komplikationen zur Folge haben kann. Also 18, mit ausdrücklicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten 16 Jahre. Das wäre vernünftig, klar, würde keine religiösen Rechte einschränken und natürlich für alle gelten.
EIN BISSCHEN RECHTSSTAAT KANN ES NICHT GEBEN. Für niemanden.
Hier wird uns nun das Gegenteil bewiesen. Ich finde das einfach nur entsetzlich. Erstens, weil es zeigt, wie ernst unsere Politiker den Kinderschutz im Jahre 2012 nehmen, und zweitens, weil es eben in diesem Jahre 2012 den Damm dafür bricht, daß religiöse Gruppierungen ihre archaischen Ansichten auch in Zukunft durchzusetzen versuchen werden, vermutlich mit Erfolg.
Wann klagt der erste darauf, seine Kinder alttestamentarisch züchtigen zu dürfen? Wann kommen ganz offiziell parallele Justizsysteme? Welche mühsam erkämpfte Errungenschaft der Vernunft und der Zivilisation darf als nächstes dran glauben?
Ich bin entsetzt und kann gar nicht so viel essen, wie ich k++++n könnte.
Kaffeetrinker
Bevor ich’s vergesse: Wieder einmal ein trefflich formulierter Kommentar. Danke dafür.
Radikal für das Recht
Mal abgesehen davon das diese Körperverletzung dem GG vollkommen konträr gegenüber steht möchte ich folgende Möglichkeiten ansprechen, vorausgesetzt, der Gesetzgeber erlaubt diese Körperverletzungen an minderjährigen Kindern. Der Verstümmelungsakt mißlingt (wie wohl in dem konkreten Fall der dem Urteil zugrundelag). Das Kind trägt Folgeschäden bzw. Behinderungen davon. Wer trägt die Kosten oder zahlt eine Rente und Schmerzensgeld? Der “Beschneider” der eine medizinisch nicht notwendige Operation vorgenommen hat? Die Eltern die ihr Kind dem ausgesetzt haben und es festhielten? Der Staat der solches Rechtswidrige Verhalten erlaubte? Das Kind klagt nach der Volljährigkeit auf Schadensersatz. Wer muß dann zahlen? Das Kind erstattet nach der Volljährigkeit Strafanzeige. Wer muß bestraft werden? Ist Körperverletzung nicht ein Offizialdelik? Muß in einem solchen Fall nicht die Staatanwaltschaft von sich aus tätig werden? Darf der Staat ein Klagerecht des geschädigten Opfers ausschließen und es so aller Rechte berauben? Darf der Staat überhaupt verfassungswidrige Gesetze verabschieden und wie ist die Abwehrmöglichkeit gegen solchen Rechtsbruch? Muß, wenn ein Bürger Strafanzeige wegen Verschwörung gegen das GG erstattet, der Staatschutz ermittel? Wenn ein solches Gesetz erlassen wird, können dann nicht andere Religionsgemeinschaften etwa das Verstümmeln von Mädchen, das Steinigen ungehorsamer Frauen, das Auspeitschen unzüchtiger Mädchen nach dem Gleichheitsgrundsatz durchsetzen?
Adam
Damit eines mal klar ist: Ich akzeptiere keine Einmischung von Frauen in diese Frage! Es geht hier allein um die körperliche Unversehrtheit von Männern! Mein Pimmel gehört mir!
In dieser Frage stehen sich auch nicht etwa zwei verfassungsmäßige Rechtspositionen – körperliche Unversehrtheit und Religionsfreiheit – gegenüber:
Der Tatbestand der Körperverletzung ist durch das Abtrennen eines durchbluteten, lebenden Körperteils mit irreversiblen Folgen eindeutig erfüllt. Die Religionsfreiheit bezieht sich nur auf die Ausübung für sich selbst, niemals kann sie die Körperverletzung Anderer rechtfertigen.
Johann Hartmann
Es ist alles ganz einfach: Wir sind auf striktem Kurs in den deutschen / europäischen Gottesstaat. Dies wurde möglich, weil das Christentum und das Judentum, die beide zur kulturellen Entwicklung unseres Landes einen erheblichen Beitrag leisteten, seine Bürger nun, in der Stunde der islamischen Infiltration, allein lassen. Der Grund ist offensichtlich: diese Religionen haben nie verwunden und nie vergessen, dass sie durch bürgerliche Revolutionen und die Aufklärung aus ihren politischen Machtpositionen vertrieben wurden. Heute sehen sie ihre Stunde gekommen und verbinden sich mit dem Islam, um das Rad der Geschichte zurückzudrehen. Unverkennbar ist, dass christliche Kirchen und der Zentralrat der Juden im Schulterschluss mit islamischen Verbänden Anstrengungen unternehmen, ihren politischen Einfluss zu vergrößern. Man sollte meinen, dass der Islam für Juden und Christen der Teufel wäre. Aber wie schon Churchill lehrte, der sich mit Stalin gegen Hitler verbündete, gilt auch hier: wenn es gegen die Ungläubigen geht, kennt man unter Gottesmännern keine religiösen Feinde sondern nur Verbündete im gleichen Geiste und mit gleichen Zielen.
Luklux
Der niederländische Professor für Nahoststudien und Arabisch Hans Jansen, sagte dazu am 9. Juli bei einer Internationale Konferenz für Menschenrechte und Meinungsfreiheit im Europäischen Parlament in Brüssel: „Deshalb ist Religionsfreiheit, wenn dies bedeutet, dass jede einzelne Religion einbezogen werden kann, nicht möglich.“ Ich appelliere hier an die Vernunft: Lassen Sie uns jene Werte auf die unser Grundgesetz steht hoch halten, die Religion muss sich Ihnen unterordnen und nicht andersherum!
(Die vollständige Rede unter: http://europenews.dk/de/node/56496)
michael
Es kann und darf für Religionen keine Sondergesetze oder Regelungen geben! Das GG als höchste Rechtsnorm garantiert keine absolute Religionsfreiheit.
Prof. Schachtschneider zur Religionsfreiheit…klick
Luklux
Liebe Leser,
liebe Kommentarschreiber,
liebe Demokratiefreunde.
Leserbriefe schreiben ist wichtiger denn je, gerade in dieser Zeit, wo unsere Mainstream Presse zuerst kaum oder gar keine Gründe fand, warum es vielleicht nicht angemessen sein könnte das Gesetz zu ändern, um religiösen Eltern unmündiger Kinder Rechtssicherheit bei der Beschneidung zu garantieren…
Viele kritische Leserbriefe werden abgedruckt, aber schaut selber, hier eine kleine Auswahl zum Thema:
http://www.ostsee-zeitung.de/leserbriefe/index_artikel_komplett.phtml?param=news&id=3504939
http://www.braunschweiger-zeitung.de/debatte/leserbriefe/gibt-es-ein-religioeses-recht-auf-koerperverletzung-id707532.html
http://www.braunschweiger-zeitung.de/debatte/leserbriefe/unbestritten-unbeschnitten-id715384.html
http://www.merkur-online.de/leserbriefe/beschneidung-2411257.html
http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Leserbrief-zu-Merkel-fuer-Recht-auf-Beschneidung-TA-17-Juli-717689363
http://gbs-muc.de/meldung/leserbrief-dr-dr-joachim-kahl-zum-thema-beschneidung
http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/551420
http://www.badische-zeitung.de/leserbriefe-68/das-ist-kein-lebenswichtiger-eingriff–61841391.html
http://zeitfragen.blog.de/2012/07/08/kritik-koelner-beschneidungsurteil-leserbrief-14067262/
http://www.tagblatt.de/Home/leserportal/leserbriefe_artikel,-Nur-Ja-oder-Nein-_arid,180666.html
http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/dichter_und_denker_im_vollrausch_der_gefuehle/
Carsten Neumann
” Die Frage danach, wie schlimm der Eingriff ist, stellt sich jedoch gar nicht. Körperverletzung ist eine Straftat nach deutschem Recht, die Schwere der Verletzung spielt dabei keine Rolle. Sie wird erst relevant, wenn es um die Höhe des Strafmaßes geht. Beschneidungen aus religiösen Gründen zu erlauben ist also rein rechtlich ein tiefer, nie dagewesener Eingriff in die Rechtsordnung dieser Republik. So etwas hat es tatsächlich noch nie gegeben.
Denn was derzeit diskutiert wird, bedeutet: Das Grundrecht auf körperliche Unversertheit eines Kindes (!) soll dem vermeintlichen Grundrecht auf freie Religionsausübung seiner Eltern (!) untergeordnet werden. ”
Diese Ausführungen zeigen, dass der geschätzte Autor leider keine Kenntnisse von der Rechtslage hat.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird nicht einschränkungslos gewährt. Nach Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG darf in das Recht auf körperliche Unversehrtheit auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. In eine Körperverletzung kann nach § 228 StGB eingewilligt werden. Bei acht Tage alten Säuglingen – der Zeitpunkt, an dem nach jüdischem Ritus die Beschneidung erfolgt – wird die Einwilligung in Vertretung des Kindes von seinen sorgeberechtigten Eltern erteilt (§§ 1626 Abs. 1, 1629 Abs. 1 BGB, § 1 Satz 1 des Gesetzes über die religiöse Erzeihung von Kindern vom 15.07.1921). Bei diesen Vorschriften handelt es sich um Gesetze im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG.
Dass die Eltern eine Einwilligung nur aus medizinischen Gründen erteilen dürften, steht nirgendwo im Gesetz. § 228 StGB bindet die Einwilligung an “die guten Sitten”. So können Eltern auch einwilligen, dass ihre Kinder im Rahmen von Kampfsportarten (z.B. Fußball) sporttypische Verletzungen erleiden. Unstreitig kann ein erwachsener Mann in seine Beschneidung nach § 228 StGB einwilligen. Grundsätzlich wird die Einwilligung in eine Vorhaut-Beschneidung nicht als Verstoß gegen die guten Sitten angesehen.
Nach § 1627 Satz 1 BGB soll die elterliche Sorge zum Wohl des Kindes ausgeübt werden. Die Entscheidung, was dem Wohl des Kindes dient, treffen nach dem Grundgesetz (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) und dem einfachen Gesetz (s.o.) zuvorderst die sorgeberechtigten Eltern. Hierbei dürfen sie auch ihre religiösen Vorstellungen miteinfließen lassen. (Das Grundgesetz schützt übrigens nicht nur die Freiheit des Glaubens und des Bekenntnisses, sondern gewährleistet auch die ungestörte Ausübung der Religion, Art. 4 Abs. 2 GG.) Es ist gnz im Sinne des (Grund)gesetzes, dass Kinder auch in religiöser Hinsicht durch ihre Eltern geprägt werden. Aus der Sicht gläubiger jüdischer Eltern dient die Beschneidung von Knaben am achten Tag nach der Geburt sehr wohl dem Wohl des Kindes, als sie den Bund mit Gott herstellt und das Kind auf diese Weise in die jüdische Kultusgemeinschaft aufgenommen wird. Gläubige jüdische Eltern handeln aus ihrer Sicht sogar eklatant gegen das Wohl ihres neugeborenen Kindes, wenn sie die Beschneidung unterlassen.
Wenn außenstehende Dritte ihre eigenen (atheistischen) Überzeugungen an die Stelle der Entscheidung der Eltern setzen wollen, mißachten sie das Sorgerecht der Eltern.
Die Beschneidung ist ein Brauch, der von deutschen Juden – oder in Deutschland lebenden Juden – praktiziert wurde, solange Juden hier leben, also seit der Römerzeit. Nie wurde die Beschneidung in Deutschland verboten oder strafverfolgt, nicht einmal unter der Nazi-Herrschaft. (Dies blieb bisher dem faschistischen Diktator Franco in Spanien und der Sowjet-Union unter Stalin vorbehalten.) Auch in den 63 Jahren seit der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 wurde die Beschneidung nie strafverfolgt. Ihre Zulässigkerit war nie ein Thema in der Öffentlichkeit. Sie wurde auch von Gerichten für zulässig gehalten, so etwa vom Landgericht Frankenthal, Urteil vom 14.09.2004 – 4 O 11/02 oder dem OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.07.2002 – 4 ME 336/02, welches den Sozialhilfeträger zur Übernahme der Kosten für die Beschneidung der Vorhaut eines Knaben verpflichtete.
Tatsächlich stellt also das unter-instanzliche Urteil des LG Köln einen Bruch mit der bisherigen langjährigen Rechtspraxis in Deutschland dar. Wenn in Reaktion darauf nun plötzlich ein lautes Geschrei anhebt, das fordert, die Beschneidung zu verbieten, drängt sich der Verdacht auf, dass hier Religionsfeinde am Werk sind, die die Ausübung nicht-christlicher Religionen in Deutschland unterbinden wollen und glauben, im Urteil des LG Köln einen wohlfeilen Vorwand für ihr Streben gefunden zu haben.
Marco Pino
Lieber Herr Neumann,
zu erst einmal danke ich für ihren genauso langen wie interessanten Kommentar. Nun bin ich – anders als Sie – kein Anwalt. Daher gebe ich gerne zu, dass mir nicht alles, aber doch manches in ihrem Kommentar neu war. Dafür danke ich.
Allerdings ändert dies aus meiner Sicht nichts an dem grundlegenden Konflikt in dieser Sache – dem Konflikt zwischen dem Recht auf Religionsausübung der Eltern und dem Recht auf körperliche Unversertheit des Kindes.
An dieser Stelle erst einmal der Hinweis, dass ich Art4 Abs2 GG in dem Text nicht in Abrede gestellt habe. Sie müssen bitte bedenken, dass man journalistische Kommentare üblicherweise nicht in der Form eines Rechtsgutachtens formuliert, im Übirgen auch deswegen, weil es dann keiner mehr würde lesen wollen. Man vereinfacht die Dinge also punktuell und belegt nicht alles mit Referenzurteilen. Falsch ist meine Aussage sowie meine Rechtsauffassung deswegen jedoch nicht. Ich habe im Wortlaut geschrieben: “Ein Recht, im Namen einer Religion zu machen, was man will, gibt es im deutschen Grundgesetz nicht.” Während Art4 Abs 1 ohne Einschränkung gilt, die Gedanken also wirklich “frei” sind, also jeder sprichwörtlich glauben darf, was er will (und das sollte auch tunlichst so bleiben!), ist die Ausübung einer Religion nach Art4 Abs 2 sehr wohl eingeschränkt (siehe dazu Art 140 GG, der Artikel 136 WRV in das Grundgesetz mit einbezieht, was ihnen bekannt sein sollte).
Der Transparenz und im Sinne Mitlesender sei Art 136 WRV hier in Gänze zitiert:
Artikel 136 WRV (Teil des GG)
(1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
(2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.
(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.
(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.
Aus meiner – zugegeben: Laienhaften! – Sicht ergeben sich hier für den aktuellen Fall zwei mögliche Konflikte:
1) Satz 1 besagt klar, dass bürgerliche und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt werden dürfen. Mit anderen Worten, vereinfacht gesagt: Die Ausübung einer Religion kann nicht Vorwand für unrechtmäßiges Handeln sein (ein sehr kluger Satz, wie ich finde). Im vorliegenden Fall kann man also argumentieren, dass die Eltern nicht mittels Religionsfreiheit das Recht haben, ihre staatsbürgerliche Pflicht (gegenüber Schiutzbefohlenen) zu vernachlässigen, gleichwohl dürfen die Rechte der Kinder nicht aufgrund der Religionsausübung der Eltern eingeschränkt werden.
2) Interessant ist auch Satz 4, der besagt, dass niemand zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden darf. Denn genau das geschieht, und zwar auf gravierende Weise und irreversibel, wenn Kleinkinder oder gar Babys “zwangs-beschnitten” werden.
Das sind nur zwei Beispiele für eine ganze Fülle rechtlicher Aspekte, die Sie aufgrund Ihrer Qualifikation sicherlich besser als ich überschauen. Das möchte ich gar nicht in Abrede stellen.
Fakt ist allerdings, das Recht auf Religionsausübung gilt nicht unbegrenzt, die Frage ist also, wo der Staat die Grenze zieht (genauso also wie beim Recht auf körperliche Unversertheit). Womit wir wieder beim grundlegenden Konflikt sind. Ich persönlich sehe die Grenze im Falle von Beschneidungen erreicht, bzw gar überschritten. Als strikter Vertreter von Aufklärung und Säkularismus ist meiner Meinung nach der einzig richtige Weg, dass die Menschen im entsprechenden Alter selbst darüber entscheiden, ob sie das wollen. Keine jahrtausendealte Tradition kann mich vom Gegenteil überzeugen. Ich wünsche mir, dass sich Religionen der Gegenwart anpassen, nicht, dass die Politik (und das Recht) der Gegenwart sich religiösen Traditionen unterwirft.
Sie haben völlig Recht, dass es offenbar Kreise gibt, die im Kölner Urteil eine Chance für ihre erz-christilichen, antisemitischen, antiislamischen oder gar fremdenfreindlichen Motive sehen. Ich persönlich bin all das nicht, ich bin überzeugter Agnostiker und sehe Religiösität von daher grundsätzlich kritisch. Das heißt aber nicht, dass ich daher anderen ihre Religiösität verbieten will. Es heißt allerdings, dass ich die Werte der Aufklärung und des Humanismus höher wiege als jene irgendwelcher Glaubensrichtungen. Das führt mich letzten Endes dazu, in diesem grundlegenden Konflikt mein Kreuz auf der einen Seite zu machen (während sie vielleicht ebenfalls persönliche Gründe haben, ihr Kreuz auf der anderen Seite zu machen). Zumindest sollte unstrittig sein, dass nach Art4, Abs1, GG diese meine Haltung mein gutes Recht ist. Nicht wahr?
Grüße.
Carsten Neumann
Lieber Herr Pino, selbstverständlich steht es Ihnen – wie jedermann – frei, gegenüber Religionen insgesamt oder einzelnen Aspekten religiöser Betätigung eine kritische oder ablehnende Haltung einzunehmen. Dies ergibt sich aus dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG). Ich konzediere Ihnen, dass Ihre Entgegnung auf meinen Kommentar auf eine wohltuende Weise sachlich ist und sich positiv von so mancher Stellungnahme in der Debatte um die Beschneidung abhebt.
Wie Sie durch den Hinweis auf Art. 136 Abs. 1 der Verfassung für das Deutsche Reich vom 11.08.1919 in Verbindung mit Art. 140 GG zutreffend dargetan haben, ergibt es sich nicht unmittelbar aus dem Verfassungsrecht, ob und inwieweit das Ritual der Vorhaut-Beschneidung rechtlich zulässig ist. Zu diesem Zweck muss auf die einfach-rechtlichen Vorschriften rekurriert werden.
Die Beschneidung der Vorhaut ist tatbestandlich eine gefährliche Körperverletzung nach § 223a StGB. In eine solche Körperberletzung kann aber eingewilligt werden (§ 228 StGB), mit der Folge, dass die Verletzungshandlung gerechtfertigt ist und die Strafbarkeit entfällt. Bei Kindern, die noch nicht religionsmündig sind, wird die Einwilligung stellvertretend von den sorgeberechtigten Eltern ausgeübt (§§ 1626 Abs. 1, 1629 Abs. 1 BGB, § 1 Satz 1 des Gesetzes über die religiöse Erziehung von Kindern vom 15.07.1921). Diese stellvertretend erteilte Einwilligung setzt voraus, dass sie dem Wohl des Kindes dient (§ 1627 Satz 1 BGB). Und genau letzteres ist rechtlich der entscheidende Dreh- und Angelpunkt.
Für einen Atheisten scheint es klar, dass Religion nur irrationaler Unsinn ist und religiöse Rituale niemals dem Wohl eines Kindes dienen können. Für gläubige Juden oder Moslems stellt sich dies jedoch – in Bezug auf die Beschneidung – anders herum dar. Der Staat hat sich religiös neutral zu verhalten. Dies bedeutet aber nicht, dass der Staat den Atheismus zur Richtschnur seines Handelns erheben darf (in der Präambel des Grundgesetzes wird sogar auf die “Verantwortung vor Gott” Bezug genommen) oder der Atheismus gewisssermaßen die amtliche Staatsdoktrin wäre. Denn religiöse Neutralität bedeutet, dass der Staat auch nicht in “negativer” Hinsicht Partei gegen die (oder eine) Religion ergreifen darf.
Deshalb hat es der Staat im Rahmen des § 1627 Satz 1 BGB zu respektieren, wenn Eltern auf Grund ihres religiösen Bekenntnisses ihr(e) Kind(er) männlichen Geschlechts zu deren Wohl dem Ritual der Vorhaut-Beschneidung unterziehen. Das Recht zur religiösen Sorge und Erziehung, das sich (auch) aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG ergibt, nimmt in Kauf, das Kinder hierdurch auch für die Zeit nach Eintritt ihrer Religionsmündigkeit geprägt werden. In den USA werden schätzungsweise ein Drittel aller Männer (überwiegend aus hygienischen Gründen) im Kindesalter beschnitten. Dies zeigt, dass die Intensität des Eingriffs bei der Beschneidung sich auf einem Grad bewegt, der dem Kind zugemutet werden kann. Ein unzulässiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes liegt in diesem Fall nicht vor, denn in diesen Eingriff haben die Eltern ja gerade wirksam eingewilligt.
Dies ergibt sich auch aus $ 228 StGB: Diese Vorschrift bindet die Einwilligung an die guten Sitten. Nach der allgemeinen Bedeutung des Wortes ist “Sitte” ein über längere Zeit geübter Brauch, der allgemein anerkannt ist. Auf Grund dessen erteilte Einwilligungen in Körperverletzungen will das Strafgesetz nicht verbieten oder pönalisieren. In diesem Zusammenghang kann es nicht ohne Bedeutung sein, dass die Beschneidung jüdischer Kinder in Deutschland bisher nie verboten war oder strafverfolgt wurde.
Nochmal: Es ist Ihr gutes Recht, aus atheistischen und säkularen Gründen ein Gegner der Beschneidung zu sein. Die Grenze wird dann überschritten, wenn versucht wird, religiös Andersgläubigen die eigenen (atheistischen) Absichten mit Hilfe des Staates und des Strafrechts aufzwingen zu wollen.
Thomas Frieling
Das Recht auf Religionsfreiheit und Unversehrtheit darf nicht per Gesetz auf Kinder der Nicht- oder Wenigergläubiigen eingeschränkt und allen übrigen Kindern entzogen werden. Die Vorstellung, mir stößt etwas zu und jemand, dessen Herz und Verstand dermaßen von religiösen Vorstellungen niedergehalten werden, wäre dann für meine Kinder verantwortlich, ist eine große Motivation, auf mich acht zu geben.
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Anonymus
“In Augen der deutschen Linken scheint der Multikulturalismus längst über dem Gesetz zu stehen.”
Mit Verlaub – diese Äußerung ist völliger Blödsinn. Die einzige Partei, die im Bundestag mehrheitlich gegen das neue Beschneidungsgesetz stimmte, war die Linke. Sie hat auch einen alternativen Gesetzesentwurf wesentlich getragen. Körperverletzung hat nichts mit Toleranz für fremde Kulturen zu tun.
Die geringsten Probleme mit dem Gesetzt hatten die vorgeblich christlichen Parteien, wohl weil religiöser Irrsinn ihnen deutlich näher ist als rationale Überlegung.