Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen droht am Wahlrecht zu scheitert
Marine Le Pen, die Parteichefin des französischen Front National, scheiterte heute an einer Besonderheit des geltenden französischen Wahlrechts. Dies könnte das Wahl-Aus für Le Pen bedeuten.
Wie heute bekannt wurde, ist Marine Le Pen mit ihrer Beschwerde vor dem französischen Verfassungsrat gescheitert. Die Beschwerde richtete sich gegen das geltende, französische Wahlrecht. Dieses schreibt seit 1962 vor, dass, um zur Präsidentschaftswahl zugelassen zu werden, jeder Kandidat die Unterstützung von 500 Volksvertretern aus mindestens 30 verschiedenen Departements oder Überseegebieten nachweisen muss. Charles de Gaulle hatte dies 1962 in die französische Verfassung geschrieben und wollte damit ursprünglich verhindern, dass sich zu viele aussichtslose Kandidaten zur Wahl stellen können. Desweiteren schreibt das Wahlgesetz vor, dass diese benötigte Unterstützerliste öffentlich gemacht werden muss.
“Ein bedeutender Skandal in unserer Republik”
Bei vergangenen Wahlen wurden zahlreiche Personen, die den Front National-Kandidaten unterstützt hatten und deren Namen folglich veröffentlicht wurden, zur Zielscheibe der Linken. Viele wurden beschimpft und sogar tätlich angegriffen. Selbst linke Kommentatoren kritisieren die Verfassungshürde für Le Pen: Was man auch von den Ideen des Front National halten möge, die Abwesenheit von Marine Le Pen bei der Wahl wäre “ein bedeutender Skandal in unserer Republik”, schreibt beispielsweise das linke Magazin Nouvel Observateur. Die in den Medien als rechtsextreme Politikerin dargestellte Marie Le Pen kritisiert, dass das System undemokratisch und unfair sei, berichtet der Spiegel. “Das ganze System”, so stellt Le Pen fest “dient nur dazu, dass die Republik geschützte Domäne der großen Parteien bleibt.”
Rien ne va plus?
Marine Le Pen hat bisher nur rund 430 der benötigten 500 Unterschriften zusammentragen können. Immerhin hat Le Pen erreicht, dass die Frist für die Vorlage der benötigten Unterschriften vom 22. Februar auf den 16. März verschoben wurde. Bekommt sie die Unterschriften nicht zusammen, heißt es “Rien ne va plus” – das Aus für ihren Wahlkampf. Der Verfassungsrat in Paris lehnte heute die Wahlrechtsbeschwerde ab und befand den von Marine Le Pen bemängelten Gesetzestext für zulässig. Am 22. Mai finden in Frankreich die Wahlen ums Präsidentschaftsamt statt. Bisher lag Marine Le Pen, Kandidatin der Front National (FN), laut Umfragen auf Platz drei hinter dem sozialistischen Kandidaten Francois Hollande und dem konservativen Amtsinhaber Nicolas Sarkozy. 16 Prozent der Bürger würden für sie votieren. (BS)
Artikelbild: Marine Le Pen (Bild: Emmanuel d’Aubignosc; Quelle: Wikipedia; Rechte: siehe Link)














Bärbl
Wenn die Linken einem Recht geben, dann hat man entweder etwas komplett falsch gemacht oder es ist so ungerecht, dass sogar die Linken da nichtmehr anders können.