Hessischer Landtag hebt Immunität von Linkspartei-Fraktionsvorsitzenden Wissler und van Ooyen auf

Die Linke - im Fokus des Verfassungsschutzes und jetzt auch der Staatsanwaltschaft
Immer wieder kommt es am 13. Februar, dem Jahrestag der Bombardierung Dresdens, zu Nazi-Aufmärschen in der sächsischen Stadt – und zu oft gewaltsamen Gegendemonstrationen von Linken, insbesondere der sogenannten Antifa. Auch 2011 wurden wieder zahlreiche Polizisten verletzt und für dieses Jahr rechnen die Sicherheitsbehörden mit dem Schlimmsten. In diesem Zusammenhang hat nach dpa-Informationen gestern der hessische Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP die Immunität der beiden Vorsitzenden der Linksfraktion, Janine Wissler und Willy van Ooyen aufgehoben. Beide hatten sich an den Anti-Nazi-Protesten in Dresden beteiligt.
Staatsanwaltschaft Dresden darf ermitteln
Der Antrag auf die Aufhebung der Immunität geht auf die Dresdner Staatsanwaltschaft zurück, die die Abgeordneten für Rädelsführer einer nicht genehmigten Anti-Neonazi-Demonstration im Jahr 2010 hält. Damit läge ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vor. Außerdem ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen den sächsischen Linken-Fraktionschef André Hahn und den Thüringer Linken-Chef Bodo Ramelow.
Protest bei Linken, Grünen und SPD
Wissler und van Ooyen wehrten sich in der taz gegen die Vorwürfe, da es ihre “demokratische Pflicht” sei an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.Mit der Immunitätsaufhebung werde der Kampf gegen Rechts kriminalisiert, der doch auf Behördenseite in den letzten Jahren so kläglich versagt habe.Kritik kam auch von der Vorsitzenden der Linkspartei, Gesine Lötzsch.Politiker von den Grünen und der SPD stellten das Votum ebenfalls infrage (FR)
Missbrauch des parlamentarischen Schutzes?
Die hessische CDU wirft den beiden Linksfraktionsvorsitzenden hingegen vor, ihren parlamentarischen Schutz zu missbrauchen. Besondere Aufmerksamkeit hat der Fall auch, weil Wissler am 11. März für die Linkspartei als Oberbürgermeisterin in Frankfurt am Main kandidiert.
Zuletzt war die Linkspartei in die Schlagzeilen geraten, weil bekannt wurde, dass der Verfassungsschutz auch Mitglieder ihrer Bundestagsfraktion beobachtet. In den Verfassungsschutzberichten wird die Partei meist ausführlich thematisiert, weil zumindest Teile von ihr die freiheitliche Grundordnung bzw. die Demokratie überwinden wollen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hatte diese Beobachtung, insbesondere die des thüringischen Abgeordneten Ramelow im Juli 2010 in letzter Instanz als rechtmäßig erklärt. (fs)













Grundrechte für jeden
Die Immunität von Parlamentarieren darf nicht benutzt werden, um Straftaten zu begehen. Selbst wenn man davon ausgeht, dass “die Nazis” eine asoziale Gruppierung sind, gelten doch – bis jetzt zumindest – die Grundrechte auch für diese Gruppierung.Und mit diesen Grundrechten ist auch die Meinungsäußerung verbunden. Und wer versucht, egal wem, diese Grundrechte zu beschneiden oder langfristig zu nehmen, der hat das Spiel nicht verstanden.
Malra
Wenn Faschisten Faschisten Faschisten nennen – dann sind ganz sicher die Linken mit im Spiel!